Frage an Thomas de Maizière von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. iur. de Maiziére,
auf einer Bundespressekonferenz äußerten Sie im Zusammenhang mit einer -an Ihren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gerichteten- Frage zu dessen evtl. Spionagetätigkeit: Eine solche Frage sei "absurd". "Im Parlament würde man sagen, so´ne Frage darf man gar nicht erst zulassen."(1)
Mich interessiert:
1.) Hat Herr Maaßen während der Pressekonferenz auch selber geantwortet? Wie fiel die Antwort ggf. aus?
2.) Warum genau darf man solche Fragen "im Parlament gar nicht erst zulassen"? Welche Vorschrift regelt dieses Frageverbot ggf. im Parlament?
3.) Können Sie mir bei der Gelegenheit bestätigen, meinen Brief vom 3.8.2015 (2) erhalten und gelesen zu haben? Was gedenken Sie zu tun?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1) min 2:37 hier: https://www.youtube.com/watch?v=eyg4_a6F8Xo
(2) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF03082015_0004.pdf
Sehr geehrter Herr M.,
wir bitten um Verständnis, dass Herr Dr. Thomas de Maizière, MdB, grundsätzlich nicht auf Anfragen antwortet, die ihn über das Portal abgeordnetenwatch.de erreichen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann mit Herrn Dr. de Maizière gern auf vielfältige direkte Weise in Verbindung treten: Neben dem Schriftweg per Post oder E-Mail stehen Ihnen dafür Kontaktformulare auf seiner persönlichen Homepage sowie der Homepage des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Ebenso sind die Fax- und Telefonnummern seiner Büros öffentlich zugänglich. Er und sein Büro-Team sind bemüht jedem Bürger, der sich auf diesem Wege in konstruktiver und seriöser Weise an ihn wendet, eine Antwort zukommen zu lassen. Einer Vermittlung durch abgeordnetenwatch.de bedarf es daher aus seiner Sicht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Büro-Team Dr. Thomas de Maizière, MdB