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Thomas de Maizière
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Frage von Sophia O. •

Frage an Thomas de Maizière von Sophia O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr de Maizière!

Ich bin gerade umgezogen. Die Wohnungsschlüssel bekam ich vor einigen Wochen. Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Bestätigung des Einzugs mit Einzugsdatum durch den Vermieter nach §19 Abs 3 Satz 2 des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG).

Mein neuer Vermieter sagt, dass er den Einzug nicht bestätigen kann, weil er beim Einzug nicht da war. Ihm genügt nicht meine Angabe des Einzugsdatums. Er wolle nicht Falsches angeben, was ich auch verstehen kann. Aber andere Mieter, die ich kenne, haben dieses Problem mit ihren Vermietern nicht, Ihre Vermieter unterschreiben einfach so.

Er wohnt in einer anderen Stadt weit weg, wusste tatsächlich nicht, wann ich genau einzog.

Fragen:

(1) Musste mein Vermieter bei meinem Einzug da anwesend sein? (was ich mich selbstverständlich nicht gewünscht hätte)

(2) Nimmt mein Vermieter das Gesetz nicht zu ernst?

(3) Wie soll ich jetzt meine Anmeldepflicht erfüllen?

Danke.

Portrait von Thomas de Maizière
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Orthoi,

wir bitten um Verständnis, dass Herr Dr. Thomas de Maizière, MdB, grundsätzlich nicht auf Anfragen antwortet, die ihn über das Portal abgeordnetenwatch.de erreichen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann mit Herrn Dr. de Maizière gern auf vielfältige direkte Weise in Verbindung treten: Neben dem Schriftweg per Post oder E-Mail stehen Ihnen dafür Kontaktformulare auf seiner persönlichen Homepage sowie der Homepage des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Ebenso sind die Fax- und Telefonnummern seiner Büros öffentlich zugänglich. Er und sein Büro-Team sind bemüht jedem Bürger, der sich auf diesem Wege in konstruktiver und seriöser Weise an ihn wendet, eine Antwort zukommen zu lassen. Einer Vermittlung durch abgeordnetenwatch.de bedarf es daher aus seiner Sicht nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Büro-Team Dr. Thomas de Maizière, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.