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Thomas de Maizière
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Frage von Hans K. •

Frage an Thomas de Maizière von Hans K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. de Maizière,

wir haben nunmehr gut und gerne mehr als 600.000 Menschen in Deutschland, deren Ayslverfahren abgelehnt wurde und daher nach geltenden Recht auszuweisen sind. Dies erfolgt nicht.

Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:
a) warum werden diese Personen nicht umgehend ausgewiesen?
Geltendes Recht ist durchzusetzen, falls nicht, macht sich der Staat lächerlich!

b) Wenn das geltende Recht von den Innenminstern nicht angewendet wird, kann ich dann davon ausgehen, dass der Staat (Bund/Land) auch darauf verzichtet, in anderen Rechtsbereichen auf seine Rechten, wie z. B. den Erhalt von Steuern, verzichtet?

c) Wenn die Engländer sagen, wir steigen aus der Aufnahme von Asylbeantragern aus, und die Osteuropäer auch nicht wollen und das bei denen durchgeht, warum tut Deutschland das dann nicht auch? Die Vorgaben+Ratschläge der EU sind diesbezüglich nicht bindend!

d) Hat der derzeitig schwer erkennbare Wille zur Umsetzung und Anwendung des Ayslrechtes damit zu tun, dass Deutschland, wie bereits von Ihrem Kollegen Herrn Dr. Schäuble gesagt, doch nicht so vollumfänglich souverän ist und hier Vorgaben aus dem Oval Offcie umsetzten muß?

e) Nach Paragraph 839 des BGB haftet ein Beamter oder eine ihm gleichgestellte Person bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Amtsplicht.
Darunter fallen Sie als Minister auch:

Quelle: http://www.brennecke.pro/78677/Die-Amtshaftung---eine-Einfuehrung-Teil-2-Der-haftende-Beamte

Der Tatbestand der Amtsverletzung scheint bei Ihnen und den Innenministern der Länder erfüllt, man sieht es ja an den Zahlen.
Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

Mit freundlichem Gruß
Hans Kellermann

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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