Frage an Thomas de Maizière von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr de Maizière,
abgesehen dass ihr Vorhaben die Vorratsdatenspeicherung einzuführen gegen Grundrechte verstösst (Art. 10 Grundgesetz), ist diese technisch sehr leicht zu umgehen. (z.B. VPN, VoIP über VPN und Telefonnummern die im Ausland oder irgendwo in Deutschland sind - emails die über private Schlüssel und VPN gesichert sind). In der VDS sieht man max eine VPN Verbindung zu einem Land wie Schweiz, Russland oder eine von mehr als 100 Ländern aber weder Web-Seiten noch sonst etwas.
Daher habe ich mehrere Fragen an Sie.
1.) ist Ihnen bewusst bzw. haben Ihre Berater Ihnen aufgezeigt wie leicht man die VDS umgehen kann und diese für den geplanten Zweck sinnlos wird?
2.) wie rechtfertigen Sie, dass die entstehenden Kosten über den Provider oder die Telkos auf den Endverbraucher übertragen werden.
3.) wie soll technisch ein "mini Provider" dies realisieren bzw. wer soll überwachen dass die Speicherung erfolgt? z.B. alle virtuellen Server bei Strato, 1und1, Hetzer usw.
4.) wieso wird versucht ein Gesetz zu machen, welches gegen das Grundgesetz verstösst
5.) wie stellen Sie sicher dass dies nur auf "schwere Straftaten" beschränkt wird und nicht wieder ausgenützt wird durch Abmahnanwälte (die Praxis zeigte ja wie schnell Gerichte die Adressermittlung ohne Prüfung erlaubt hatten)