Frage an Thomas de Maizière von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Auf Netzpolitik.org findet man den Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes, es geht um Abwehr von „Cyber-Gefahren“. Geheimdienste sind im demokratischen Rechtsstaat nur zulässig, solange Bürger=>Parlament, bzw. Bürger=>Gerichte erfolgreich Machtmissbrauch dieser Dienste verhindern / korrigieren können; dies geht hervor aus Grundgesetz-Artikel 20, Absatz 2 und 3.
Machtmissbrauch (bei NSA&GCHQ&BND) wurde nachgewiesen durch Edward Snowden. Dass die deutschen Macht-Missbraucher stärker sind als der 1. Untersuchungsausschuss des deutschen Parlaments ergibt sich aus der Verbannung des Verfassungsverteidigers Snowden am 11.09.2014, gegen die ich Verfassungsbeschwerde eingelegt habe. Demnach befinden wir uns derzeit in einem nicht-Verfassungs-konformen Zustand, da der Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger fehlt, der sich legislativ aus GG, Art. 20, Absatz 4 ergibt, und judikativ abgesichert wurde durch den Fall Werner Pätsch 1963 : „Schutzwürdig sind nur solche Staatsgeheimnisse, die mit dem Recht im Einklang stehen“. Die Reihenfolge muss lauten:
1. Wiederherstellung der Verfassungs-konformen Existenz der deutschen Geheimdienste ( oder ihre Abschaffung ! ) => Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle, Whistleblowerschutz für BND / B.f.V.-Mitarbeiter;
2. Reformen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, die dann durch die Transparenz aus Schritt 1 nicht mehr dem Grundgesetz entgegenstehen werden. Was tun Sie für die Wiederherstellung der Gültigkeit unseres Grundgesetzes in dieser Sache ?