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Thomas de Maizière
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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Thomas de Maizière von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Recht

Werter Herr Dr. de Maiziere,

§ 129 Strafgesetzbuch http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html legt Folgendes fest:

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, ...

Ist darunter zu verstehen, dass die zugelassenen Parteien Deutschlands in ihrem Agieren allesamt einen Freibrief haben bzw. tun und lassen können was sie wollen – selbst Hochverrat am Volk begehen dürfen?

Ich danke Ihnen schon jetzt für ihre ausführliche und klare Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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