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Frage von Siegfried L. •

Frage an Thomas de Maizière von Siegfried L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr de Maizière,

bei den Fragen zum Einbürgerungstest bin ich bei folgender Frage über die ´korrekte´ Antwort gestolpert :

Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?

□ das Verbot von Parteien
□ das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
□ Pressefreiheit
□ den Schutz der Menschenwürde

ALs korrekt wird hier sicherlich Antwort 1 akzeptiert. Dies kann ich auch voll und ganz unterschreiben. Aber : Auch das Parteienverbot trat meines Wissens nach ´erst´ durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 in Kraft - es gab also zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 24. März 1933 noch kein Verbot von Parteien und auch keine Pressezensur (meines Wissens war die Zensur der Presse in der Weimarer Verfassung laut Artikel 118 verboten). Somit gab es auf dem Papier für eine kurze Zeit auch im Nationalsozialismus die Pressefreiheit.

Diese Feststellung kann man sicherlich als spitzfindig hinstellen - nichtsdestotrotz ist (aus rein sachlichen Überlegungen heraus - da beide Sachverhalte, Pressefreiheit bzw. Parteienverbot nicht während des gesamten Zeitraums des Nationalsozialismus existierten) Antwort 3 mindestens genauso korrekt wie Antwort 1.

Ich möchte hier nicht den Nationalsozialismus verteidigen, ich möchte nur feststellen, dass die (meines Erachtens nach) korrekte Beantwortung dieser Frage im Einbürgerungstest als fehlerhaft gewertet wird.

Wie sehen Sie diesen Sachverhalt ?

Vielen Dank für eine Antwort Ihrerseits.

Siegfried Lehmann

Wie sehen Sie als

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