Frage an Thomas de Maizière von Erhard J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr MdB Dr. Thomas de Maiziére (CDU),
in einer Demokratie gilt die >Dreigewalten-Teilung<. Nun ist es aber so, dass der Justizminister dem Staatsanwalt gegenüber weisungsbefugt ist. Wenn der Justizminister gegen ein Straf- gesetz verstossen hat (z. B. § 271 StGB Falschbeurkundung im Amt) und angezeigt wird. Dann wird er doch logischer Weise die Anweisung geben, dass das eingeleitete *Vor*-Ermittlungsverfahren unverzüglich und unaufgeklärt, einzustellen ist.
Natürlich ist es auch möglich, dass der/die Staatsanwalt/in dieses Verfahren ohne eine
besondere Anweisung, sondern im Rahmen von >voraus eilenden Gehorsam<
bereits von sich aus, unaufgeklärt einstellt.
Was kann man tun, dass so ein Verfahren trotzdem mit einer Entscheidung
basierend auf Recht und Wahrheit, abgeschlossen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob