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Thomas de Maizière
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Frage von Klaus S. •

Frage an Thomas de Maizière von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister de Maiziere,

mir geht es im Prinzip um den andauernden Hubschrauberlärm durch
Übungsflüge unserer so genannten Gaststreitkräfte über die außerhalb
von militärischen Stützpunkten liegenden Ortschaften und Siedlungsgebiete in
Westmittelfranken.

Der Aufenthaltsvertrag von 1954, das NATO-Truppenstatut (NTS)
von 1951, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959 und der
2+4 Vertrag von 1990 schränken ja de facto die Souveränität und Kontrolle
der Bundesregierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein. Durch die Einräumung von militärischen Stützpunkten wurde den Vereinigten Staaten von Amerika die Gebietshoheit über diesen militärischen Stützpunkt zugesprochen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass damit gemeint ist, die U:S. Army kann auf dem Gelände dieser Stützpunkte und im Luftraum darüber tun und lassen was sie will, ohne dass die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen könnte? Ist der Luftraum über den Siedlungsgebieten in Westmittelfranken auch der Gebietshoheit der Vereinigten Staaten zuzuordnen? Gehe ich außerdem recht in der Annahme, die Bundesregierung könnte jeden U.S.-militärischen Flugbetrieb untersagen, wenn er außerhalb der Grenzen des militärischen Stützpunktes stattfindet?
Ich erbitte Ihre Antwort in diesem Forum und hoffe dabei, dass Sie die
Fragen ernst nehmen und nicht wie Ihr Vorgänger mit Standardantworten auf
Ihr Büro verweisen!

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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