Frage an Thomas de Maizière von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister de Maiziere,
entsprechend der diversen Verträge des NATO-Truppenstatuts und der nach 1990 abgeschlossenen 2+4 Verträge wird unseren Gaststreitkräften die alleinige Nutzung der zur Verfügung gestellten Liegenschaften und dem darüber gelegenen Luftraum zugestanden, de facto gilt dort die Souveränität der Bundesregierung nicht, es gilt dort das Recht der Gaststreitkräfte!
Bei uns geht es im Prinzip um den andauernden Hubschrauberlärm durch Übungsflüge unserer sogenannten Gaststreitkräfte über die außerhalb des militärischen Stützpunktes Ansbach-Katterbach liegenden Ortschaften und Siedlungsgebiete. Offensichtlich betrachtet die US-ARMY unseren Luftraum auch als ihr Hoheitsgebiet, denn wir werden mit am Boden ankommendem permanentem Lärm von bis zu 90 dB(C) beschallt und Beschwerden werden mit den Hinweisen seitens der US-ARMY abgespeist, man fliege genau nach den Vorschriften des Bundesverteidigungsministeriums.
Dieses mag eventuell für die Einhaltung der Flughöhen zutreffen, welches - so ferne die US-Hubschrauber mit eingeschaltetem Transponder fliegen - auch vom Luftfahrtsbundesamt in Köln bestätigt wird., aber in Punkto Lärmemissionen liegt die Belastung der Bevölkerung weit über den Vorschriften der TA-Lärm!
Meine Frage:
Kann das Bundesverteidigungsministerium als souveräne Behörde die US-ARMY an die Kandare nehmen und sie dazu zwingen, die Vorschriften der TA-Lärm grundsätzlich und nicht nur bei ihren Übungsflügen außerhalb des Luftraumes ihrer zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung gestellten Liegenschaften einzuhalten?
Wir wurden heute schon wieder durch mehrmalige Überflüge mit bei uns ankommenden Lautstärken von bis zu 89 dB(C) beschallt!
Ich erbitte Ihre Antwort in diesem Forum und hoffe dabei, dass Sie die Fragen ernst nehmen und nicht wie Ihr Vorgänger mit Standardantworten auf Ihr Büro verweisen!
Werner Kopper