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Frage von Thomas H. •

Frage an Thomas de Maizière von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Innenminister,

ich habe am 25.03.10 eine Anfrage an Sie gestellt, auf die Sie leider noch nicht geantwortet haben. Kann ich noch mit einer Aussage zum Führungsverbot diverser Messer rechnen oder können auch Sie mir nicht sagen, wie der am 01.04.2008 in Kraft getretene §42a WaffG zu verstehen ist?

Gibt es nicht einen Bestimmheitsgrundsatz für Gesetze, wonach der Bürger erkennen können muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben? Halten Sie dies beim §42a WaffG gegeben, wenn (vgl. hierzu meine Ausführungen vom 25.03.10) dem fragenden Bürger niemand verbindlich sagen kann
- welche Messer zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen und
- welche Tragegründe einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellen,
und er damit nicht weiß, ob er mit seinem Messer und der geplanten Tätigkeit gegen §42a WaffG verstößt oder nicht?

Halten Sie es für angemessen, dass der gesetzestreue Bürger ganz auf das Führen moderner Taschenmesser verzichten muss, nur weil der Gesetzestext so unklar formuliert wurde, dass jeder Polizist diesen anders auslegen kann?

Am 07.08.10 hat das AG Kiel (Az: 597 Js-OWi 27781/09) glücklicherweise zugunsten des Messerträgers entschieden, dass auch ein GEschlossner Rucksack die Anforderungen an ein VERschlossenes Behältnis erfüllt. Ihre Kollegen (vor allem Herr Grindel) haben hier noch die Auffassung vertreten, dass für den Transport eines Einhandmessers zwingend ein (Vorhänge-) Schloss am Behältnis erforderlich ist und ein lediglich GEschlossenes Behältnis nicht ausreichend ist. Sehen sie diese - leider für Polizisten und andere Gerichte nicht verbindliche - Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung an?

Wie lange muss der Bürger Ihrer Anischt nach noch mit dem unklaren Gesetz leben und im Zweifel ganz auf seine Messer verzichten? Was werden Sie als Innenminister tun, um endlich für Klarheit zu sorgen?

Bitte beantworten Sie auch meine Fragen vom 25.03.10!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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