Frage an Thomas de Maizière von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Minister Dr. de Maizière,
die jährlichen Ausgaben für Innere Sicherheit belaufen sich meines Wissens nach in Deutschland auf ca. 130 Milliarden Euro !
Die Balance zwischen dem Einsatz moderner Technik wie Videoüberwachung, als auch modernster Technologien gerade zur Strafverfolgung gegenüber den Ausgaben für Personal ist sicherlich entscheidend !
Videotechnik und modernste Technologien sind sicherlich notwendig, um den entscheidenden zeitlichen Vorsprung gegenüber den Straftätern in der Strafverfolgung gewähleisten zu können, jedoch sollte man eines nicht vergessen :
Videotechnik kann die Straftat selbst nicht verhindern, ist also kein Opferschutz !
Die Straftat selbst kann damit nicht verhindert werden !
Sollte es sich dann noch herumsprechen, das die personellen Resourcen zur Zeit so gebunden sind, das die eine oder andere Straftverfolgung erst gar nicht eingeleitet wird, so wäre dies ein fatales Signal an kriminelle Personenkreise !
Ich weiß nicht wann die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, das "Anzeigen nach dem in Deutschland geltenden Wohnortprinzip" immer wieder der gleichen Polizeidirektion zugeordenet und immer wieder dem gleichen Sachbearbeiter vorgelegt werden, jedoch kann dies durchaus dazu führen, das reale Straftaten nicht verfolgt werden !
bildlich gesprochen:
Die Feuerwehr rückt immer aus, auch wenn Sie zu 98% davon überzeugt ist, das es sich um einen Fehlalarm handelt ! Die Kostenfrage kann später geklärt werden !
Frage: Existieren in Deutschland Verfahrensanweisungen zur Unterstützungsanforderung durch übergeordnete Dienststellen ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk