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Thomas de Maizière
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Frage von Frank S. •

Frage an Thomas de Maizière von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter herr de Maizière,

in seinem schlussartikel 146 sieht das grundgesetz für den fall der wiedervereinigung seine eigene ablösung vor, sobald " eine verfassung in kraft tritt, die von dem deutschen volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG beschlossen worden ist". Warum wurde das erforderliche ausführungsgesetz zu dieser vorschrift, das auch eine initiative aus der mitte des volkes ermöglichen würde,zu erlassen "versäumt"???!?
dafür, das der weg des art. 146 GG nach der vereinigung nicht beschritten und die demokratische legitimation nicht nachgeholt wurde, gibt es keine stichhaltige begründung - außer den machtinteressen der politischen klasse.
daraus folgt also: die angebliche volkssouveränität ist eine mit den vollmundigen behauptungen des grundgesetzes unvereinbare lüge, für die es keine rechtfertigung mehr gibt. teile der deutschen staatsrechtslehre - zb Gerd Roellecke - geben das fiktive der bundesdeutschen volkssouveränität denn auch offen zu.
die gewichtige konsequenz, das die demokratische legitimation, die alle staatsorgane vom souveränen volk herleiten, entfällt.
ich fordere sie hiermit auf sträflich versäumtes nachzuholen.

mit freundlichen grüßen,

frank schmidt

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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