Frage an Thomas de Maizière von Marc S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. de Maiziere,
ich lese gerade, daß laut einer internen dpa-Vermerk (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-Zugriff-auf-Telefondaten-1010572.html) die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung damit begründet wird, daß 2007 20%, heute aber 60% der Anfrage nach Verbindungsdaten ins Leere laufen würden.
Nun frage ich mich: 2007 war vor der Vorratsdatenspeicherung. Wo ist das Argument? Oder sind Sie der Meinung, daß im Zeitalter der Flatrate - und damit unterbliebener Speicherung von Vorratsdaten - Bürgerrechte weichen müssen, die 2007 noch Bestand hatten?
Kann es sein, daß der Unterschied sich einfach daraus erklärt, daß die mit der Strafverfolgung betrauten Organe personell so unterbesetzt sind, daß sie Anfragen an die Telekommunikationsfirmen meistens zu spät stellen?