Frage an Thomas de Maizière von Frank T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. de Maizière,
"Child pornography is great", dieser Satz fiel 2007 in einem Vortrag des Medien-Anwaltes Johan Schlüter ( http://christianengstrom.wordpress.com/2010/04/27/ifpis-child-porn-strategy/ ). Er fährt fort: "It is great because politicians understand child pornography. By playing that card, we can get them to act, and start blocking sites. And once they have done that, we can get them to start blocking file sharing sites.”
Dieses Statement von 2007 zeigt deutlich, wie die Verwerter von Urheberrechten, die ein rein wirtschaftliches Interesse an der Einführung von Internetsperren haben, Ihre Strategie zu deren Einführung auf dem starken, aber in diesem Zusammenhang moralisch fragwürdigen Argument Kinderpornographie aufbauen.
Ihr neuerlicher Vorstoß zur Einführung von Websperren befremdet zur Zeit nicht nur die Internetnutzer, sondern auch Ihren Koalitionspartner ( http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/netzcommunity-und-fdp-enttaeuscht/ ).
Dazu meine Fragen:
1. Welche Studien belegen nachvollziehbar (d.h. mit sinkenden Fallzahlen), daß Internetsperren einen objektiven Nutzen im Kampf gegen Kinderpornografie haben?
2. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, im Dienste der Urheberrechtsverwerter - die weder im Kampf gegen Kinderpornografie noch gegen Terror eine Rolle spielen und denen auch im wirtschaftlichen Gesamtbild nur eine marginale Rolle zukommt - gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken für die Einführung einer Infrastruktur einzutreten, die in hohem Maße anfällig für Mißbrauch im Sinne einer allgemeinen Zensur ist?
Mit freundlichem Gruß,
Frank Theiß