Frage von Mario W. • 05.04.2010
Frage an Thomas de Maizière von Mario W. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe eine Frage bezügl. Operrente(Opferpension) Da ich aufgr. der vorgegebenen Bemessungsgrenzen die Opferrente wahrscheinlich erst mit Bezug meiner Regelaltersrente(2030) bekomme stellt sich die Frage ob die Opferrente wie die normalen Renten einer Rentensteigerung bzw.Anpassung unterliegt. Es stellt sich ansonsten eine Benachteiligung der späteren Opferrentenbezieher zu den jetzigen aufgr. des Kaufkraftverlustes dar.
MfG M.Wolf
Antwort ausstehend von Thomas de Maizière CDU