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Frage von Thomas H. •

Frage an Thomas de Maizière von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Innenminister,

vor zwei Jahren wurde ein Führungsverbot für Einhandmesser und Hieb- und Stoßwaffen beschlossen. Gem. der Pressemitteilung des BMI sollte dadurch aber der sozialadäquate Gebrauch von diesen Messern nicht verhindert werden:

"Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll"

Ich suche seit zwei Jahren nach einer klaren Antwort auf die Fragen:

- welche objektiven Merkmale (außer der beidseitg geschliffenen Klinge) muss ein Messer aufweisen, um zu den Hieb- und Stoßwaffen zu zählen (also dazu bestimmt zu sein, Verletzungen beizubringen)?
- welche Tragegründe stellen einen "allgemein anerkannten Zweck" zum Führen eines Einhandmessers dar?

Bisher habe ich - außer der Aussage, dass die Selbstverteidigung kein berechtigtes Interesse darstellt - weder von den Politikern, noch von den Ordnungsämtern und auch nicht von der Polizei verbindliche Antworten hierauf erhalten.

Können Sie meine Fragen klar und verbindlich beantworten?

Solange dem friedlichen Bürger niemand diese Fragen beantworten kann, muss er doch ganz auf diese Messer verzichten. Die Polizisten scheinen das Gesetz sehr streng auszulegen und nur Tätigkeiten wie Wandern und Angeln zu akzeptieren (www.copzone.de). Widerspricht dies nicht der Aussage des BMI, wonach der friedliche Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden sollte?

Warum ist es nicht "sozialadäquat" wenn ich ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser in der Hosentasche trage, um es bei Bedarf für diverse Schneidaufgaben (z. B. um Verpackungen öffnen) zu nutzen?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bürger endlich Rechtssicherheit auf diesem Gebiet bekommt?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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