Frage an Thomas de Maizière von Christian S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr de Maizière,
ich habe eine Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz.
Derzeit bin ich Bundesbeamter der Bundespolizei und in die Besoldungsstufe A7 Ü5 eingestuft. Dem BesÜG zufolge würde ich, bei einer Beförderung in die Besoldungsstufe A8 vor dem 01.06.2013, in die Überleitungsstufe Ü4 zurückgesetzt werden. Bei einer Beförderung nach dem 01.06.2013, bliebe mir jedoch die Überleitungsstufe Ü5, die nach dem 01.06.2013 zur Stufe 5 umgewandelt wird, erhalten. Nach Berechnung der mir dann zustehenden Bezüge habe ich festgestellt, dass eine Beförderung vor dem 01.06.2013 eine Minderallimentation von nahezu 10000 Euro (gerechnet auf die Lebensarbeitszeit im Bezug zu einer späteren Beförderung) zur Folge hätte. Wie kann es sein, dass ein Beamter bei einer späteren Beförderung finanziell erheblich besser gestellt ist, als bei einer Beförderung vor dem Stichtag 01.06.2013 und wie wird diesem entgegengewirkt?