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Thomas de Maizière
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Frage von Frank T. •

Frage an Thomas de Maizière von Frank T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. de Maizière,

mit Freude habe ich das gestrige Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung zur Kenntnis genommen. Dazu sagten Sie, man müsse nun "klug und schnell handeln", um die Speicherung in einer den Anforderungen des BVerfG genügenden Form fortzuführen.
"Klug" unterstütze ich voll und ganz, "schnell" geht meiner Einschätzung nach - ich bin Informatiker und im Bereich formale Methoden und Verifikation tätig - z.B. bei der Entwicklung geeigneter Verfahren zur Gewährleistung der vom BVerfG geforderten Datensicherheit regelmäßig in die Hose.
Nun war das jetzt gekippte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht nur - wie vom BVerfG festgestellt - aus juristischer Sicht handwerklich unsauber umgesetzt, sondern hat der IT-Branche auch erhebliche Kosten zur Bereitstellung der geforderten Infrastruktur beschert. Daher möchte ich zwei Frage zu Kosten und Nutzen der Vorratsdatenspeicherung stellen:

1. Welche Gesamtkosten hat das Gesetz verursacht, und auf welcher Grundlage wurde diese Abschätzung vorgenommen?

2. Welche schweren Straftaten - insbesondere mit terroristischem Hintergrund - wurden mithilfe der Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form aufgeklärt, die auf anderem Wege nicht hätten aufgeklärt werden können? Wer hat eine solche Auswertung vorgenommen? Wo ist eine entsprechende Statistik einsehbar?

mit freundlichem Gruß,

Frank Theiß

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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