Portrait von Thomas de Maizière
Thomas de Maizière
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas de Maizière zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael K. •

Frage an Thomas de Maizière von Michael K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. de Maizière,

ich hätte eine Anregung in Sachen öffentlicher Sicherheit.
Die aktuelle Diskussion um die Terrorgefahr mit Flugzeugen wird ja aktuelle in den Medien sehr stark diskutiert.
Hier fehlt mir aber ganz klar die Diskussion um den Schutz von Großveranstaltungen. Beispiele hierfür unsere Spiele der Fußball-Bundesliga, die ja teilweise mit mehr als 60.000 Menschen und mehr besucht werden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass hier (die WM 2006 mal ausgenommen) auch nicht bei jedem Besucher eine Leibesvisitation erfolgt. Meiner Meinung nach wäre dies aber nach den aktuellen Vorkommnissen erforderlich, dass jeder Besucher abgetastet wird. Es geht schließlich um die Sicherheit von 60.000 Menschen oder mehr.
Ein weiteres Beispiel ist das Eröffnungsspiel der Eishockey-WM 2010 in Deutschland in der Arena auf Schalke. Hier wird das deutsche Team gegen das Team der USA antreten, vor 76.000 Zuschauern. Gerade weil hier vermutlich ein großer Teil der Bevölkerung zusehen wird und die USA mit vertreten sind sollte auch hier ein Höchstmaß an Sicherheit garantiert werden. Schließlich sind hier eine riesige Anzahl von Menschen auf engem raum zusammen.

Meine Fragen dazu: Inwieweit werden diese Veranstaltungen in die aktuellen Überlegungen des Anti-Terror-Schutzes einbezogen? Und ist es möglich die Leibesvisitation bei solchen Veranstaltungen für alle Zuschauer verbindlich einzuführen (soweit natürlich gesetzl. vereinbar)?

Dies sind nur einige Gedanken.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kühnlein

Portrait von Thomas de Maizière
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kühnlein,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 1. Januar 2010, in dem Sie die Sicherheit in Sportstadien bei sportlichen Großveranstal-tungen ansprechen und beispielhaft auf das Eröffnungsspiel der Eiskockey-WM 2010 in der Schalke-Arena eingehen. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten.

Ihre Kernfrage, ob derartige Veranstaltungen in die aktuellen Überlegungen des Anti-Terror-Schutzes einbezogen werden, ist zu bejahen.
Ergänzend dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass (Groß)Sportanlagen - so auch die Schalke-Arena - von privaten Betreibern errichtet und getragen werden. Dementsprechend sind zuvorderst diese Betreiber in der Pflicht, geeignete Maßnahmen für die Sicherheit sowohl der Sportler als auch insbesondere der Zuschauer vorzuhalten, bzw. zu ergreifen. In den Fällen, in denen die Erfüllung dieser Anforderungen, die im Übrigen in entsprechenden Verordnungen auf Landesebene formuliert sind, durch die Betreiber allein nicht gewährleistet werden kann, haben die Organisatoren die Möglichkeit, behördliche Unterstützung - zunächst bei dem jeweiligen Bundesland, welches ja die Polizeihoheit innehat - anfordern. Sollten nach entsprechenden Erkenntnissen des betroffenen Landes die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, andere Bundesländer und/oder den Bund um Unterstützung - z.B. in Form der Entsendung von Landes- oder Bundespolizeieinheiten - zu ersuchen.
Mit welchen Einzelmaßnahmen, z.B. auch Leibesvisitationen, in welchem Umfang letztendlich zum Zeitpunkt und am Ort des Geschehens Sicherheitsaspekte im gesetzlich vorgegebenen Rahmen berücksichtigt und umgesetzt werden, wird in jedem Falle von der dann aktuellen Situation und letztendlich der dann aktuellen Bedrohungslage abhängig zu machen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Jens Toben

Bundesministerium des Innern