Frage an Thomas de Maizière von Andre L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr De Maiziere,
in einem Interview mit der RP äußern Sie die Ansicht, vorhandene gesetzliche Regelungen ließen sich im Internet nicht durchsetzen: "Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht?"
und fordern "Verkehrsregeln im Internet":
"Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen".
http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/742951/Schaerfere-Regeln-fuers-Internet.html
Ihrem Lebenslauf kann man entnehmen, dass Sie nach Ihrem Jurastudium ausschließlich als Politiker tätig waren. Daher hätte ich folgenden Fragen:
1) Woher nehmen Sie Ihre fachliche Expertise über das Internet, um solch schlichte Aussagen über das Internet tätigen zu können?
2) Wie kommen Sie als Jurist auf die Idee, dass das Zivilrecht vor " Denunziation" oder "Entwürdigung" schützt?
3) Wieso sollte das Zivilrecht im Internet nicht gelten?
4) Welche Art von "Scheußlichkeiten" meinen Sie? Scheußlichkeiten von der Art des Sachsensumpfes mit Kinderprostitution etc., in die angeblich auch Politiker und Justizbeamte verstrickt waren und an dessen Aufklärung Sie offenbar nur sehr zögerlich mitgearbeitet haben?
Plenarprotokoll des Landtags, Seite 53:
http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/sitzungskalender/PlPr4_135.pdf