Thomas Bezler
DIE VIOLETTEN
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Frage von Volker K. •

Frage an Thomas Bezler von Volker K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sollten mehr Grundrechte im Gundgesetz bzw. in einer echten Verfassung verankert werden?

Zum Beispiel:

Das Recht auf freie Wahl der medizinischen Versorgung.

Das Recht auf freien Zugang zu Wasser.

Das Recht auf freie Wahl der Ernährung.

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre (nicht nur der Wohnung).

Das Recht auf freie Wahl des Schulsystems und Heimunterricht.

Antwort von
DIE VIOLETTEN

Lieber Herr Knöringer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Ihrer Fragestellung nach vermute ich, dass Sie über die Problematik unseres Grundgesetzes als Übergangsgesetz informiert sind. Ich wünsche mir endlich einen Friedensvertrag, sowie eine Wiedervereinigung mit Verfassung, so wie es meineswissens rechtens ist. Das Thema muss im Bundestag aufgearbeitet werden.

Prinzipiell bin ich dafür, dass jeder Mensch mehr Selbstverantwortung übernehmen darf und auch sollte. Dazu gehört u.a., dass wir eine Therapie-/Therapeutenfreiheit benötigen und auch die solidarische Absicherung im Krankenfall wählbar ist und auch Gesundsgemeinschaften wie z.B. Artabana gleichermaßen anerkannt werden. Therapieeinrichtungen wie z.B. Krankenhäuser müssen Heilerfolge offenlegen und zwar kurz- _und_ langfristig, so dass Menschen gut informiert wählen können.

Mehr Selbstverantwortung zu übernehmen setzt voraus, dass unsere Kinder und auch wir Erwachsene entsprechende Möglichkeiten der Entwicklung erhalten, sprich wir müssen unser Bildungssystem reformieren. Wir brauchen zudem einen echten Verbraucherschutz, der unabhängig informiert und größtmögliche Transparenz ermöglicht. Produkte und Lebensmittel sollten nach Ökologie, Nachhaltigkeit und Langlebigkeit bewertet werden dürfen, so dass der Verbraucher gut informiert entscheiden kann, ob er bspw. eher einen billigen Wegwerfartikel oder ein teureren langlebigen Artikel erwerben möchte.

Nicht in jedem Falle wird es freies Recht auf (ein bestimmtes) Gewässer geben können. Ich bin für ein Recht auf gesundes Wasser, gesunde Luft, gesunde Nahrung, gesunder Boden und gesunden Wohnraum und - wenn möglich - auch Freie Energie/Raumenergie. Wobei eine Begrenzung für den "normalen" Ge- und Verbrauch erfolgen muss.

Die Rechte auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre und freie Bildungswahl möchte ich gerne noch auf den Bereich rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten Erziehungsjahre erweitern. Artikel 6 Absatz 4 unseres GG zeigt sich als nicht ausreichend: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." In der Praxis sieht dies oft anders aus und nicht umsonst gibt es Vereine wie http://www.muetterlobby.de , die mehr Rechte und Würdigung von Mutterschaft und Mutter-Kind-Beziehung einfordern.
Wie in der Medizin gilt auch in der Gesetzgebung: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.

Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Liebe Grüße nach Gomaringen von

Thomas Bezler