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Thomas Bareiß
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Frage von Peter S. •

Frage an Thomas Bareiß von Peter S. bezüglich Umwelt

Sie haben bei einer Wahlveranstaltung zwei Wochen vor der letzten Baden-Württembergischen Landtagswahl in Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima erklärt, dass die Deutschen Kernkraftwerke absolut sicher sind und nicht abgeschaltet werden müssen. Sie verwiesen dabei auch auf ein Interview mit der Stuttgarter Zeitung, in dem sie als "der Letzte einer aussterbenden Art" bezeichnet wurden.
Welcher späten Erkenntnis ist Ihr Umschwenken zu verdanken, oder ist es nur dem puren Opportunismus gegenüber einer Mehrheit der Bevölkerung gezollt, die die Atompolitik der CDU/FDP-Regierung einfach nicht mehr mittragen wollte?
Mein Geologieprofessor hat vor 20 Jahren schon 10 triftige Gründe benennen können, weshalb der Salzstock Gorleben als Endlagerstätte für radioaktive Abfälle absolut ungeeignet ist. Weshalb ist dieser Standort immer noch in der Liste der möglichen Endlagerstätten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seifert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Reaktorunglück in Fukushima hat zu einem politischen Umdenken auch bei mir geführt. Deshalb habe ich zusammen mit einer breiten Mehrheit nach den Ereignissen in Fukushima für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 gestimmt. Dazu stehe ich und habe in meiner Funktion als energiepolitischer Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den notwendigen Einstieg in neue Energietechnologien, wie erneuerbare Energien, Speichertechnologien oder auch effizientere Netze mit vorangetrieben. Denn die Energiewende kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir den Einstieg in neue, innovative Technologien meistern.

Bei der Endlagersuche haben wir mit dem Endlagersuchgesetz einen Neustart begonnen. Denn mit dem Standortauswahl-Gesetz wurde die Standortsuche für ein atomares Endlager neu begonnen. Die Standortsuche folgt also nach dem Prinzip der „weißen Landkarte“. Das bedeutet, dass es keine Vorfestlegung auf einen bestimmten Standort - auch Gorleben - gibt. Eine Bund-Länder-Kommission aus 24 Mitgliedern soll die Sicherheitsanforderungen sowie die Auswahlkriterien für den Standort festlegen. Die Kommission soll bis 2015 Vorschläge für die Auswahlkriterien erarbeiten. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag. Dazu gehört auch die Entscheidung über die Standorte, deren Eignung schließlich über- und untertägig erkundet werden soll. Wesentliches Kriterium für die Standortauswahl ist die höchstmögliche Sicherheit nach dem Stand der Wissenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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