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Thomas Bareiß
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Frage von Mark P. •

Frage an Thomas Bareiß von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bareiß,

mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen vom 21.08.08 zum neuen Waffenrecht gelesen. Leider beschränken sich Ihre Ausführungen zum Führungsverbot der Einhandmesser nur auf einen „Standard-Text“ der in ähnlicher Form bereits von mehreren anderen Abgeordneten verwendet wurde. Vielleicht können ja Sie meine konkreten Fragen hierzu beantworten, auf die ich von anderen Abgeordneten bisher nur ausweichende oder widersprüchliche Antworten erhalten habe:

- Warum sollte sich das Führungsverbot der Einhandmesser völlig anders auswirken als das Verbot der Butterflymesser von 2003, das nachweislich NICHT zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität geführt hat?

- Wenn – wie z. B. auch Dr. Schäuble und Herr Wieland schreiben – der gesetzestreue / verantwortungsbewusste Bürger durch das Führungsverbot nicht eingeschränkt werden soll, warum wird dieser „Wille des Gesetzgebers“ dann aus dem Gesetzestext nicht deutlich?

- Wie sollen Messer-Attacken - wie die vom 16.06.08 in einer Münchener U-Bahn (süddeutsche.de) – verhindert werden, wenn keine präventiven Messer-Kontrollen vorgesehen sind?

- Ist auf dem WEG zu einem „berechtigten Interesse“ der Transport in einem geschlossenen Behältnis erforderlich?

- Dürfen die weiterhin ERLAUBTEN Springmesser auch wie bisher GEFÜHRT werden?

- Welche Messer (außer den explizit verbotenen) fallen unter die Definition „Hieb- und Stichwaffen“ gem. Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG und dürfen deshalb gem. §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht mehr geführt werden?

- An welche Aussage soll sich der Bürger halten, wenn konkrete Fragen (z. B. ob ein Wanderer ein großes feststehendes Messer führen darf) selbst von den Politikern widersprüchlich beantwortet werden?

- Muss ein Gesetz nicht klar und eindeutig formuliert sein, damit man es befolgen kann? Der ständige Hinweis darauf, dass die Polizei dies im jeweiligen Einzelfall entscheidet, bringt den gesetzestreuen Bürger – VOR einer Kontrolle - NICHT weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Sehr geehrter Herr Padberg,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2008. Ich möchte auf meine bisher gegebenen Antworten zum neuen Waffenrecht verweisen. Wie ich von meinen Kollegen erfahren habe, haben Sie ausführliche Antworten zu den An- und Nachfragen von den zuständigen Fachpolitikern und Berichterstatter zum neuen Waffenrecht meiner Fraktion einschließlich von Minister Dr. Wolfgang Schäuble erhalten. Wie Ihnen bereits die Kollegen MdB Dr. Wiefelspütz, MdB Grosse-Brömer und MdB Winkelmaier-Becker mitgeteilt und darauf verwiesen haben, dass es sich bei die von Ihnen angesprochenen Fragen in erster Linie um Vollzugsfragen handelt, für die die Länder zuständig sind. Daher würde ich Ihnen empfehlen, sich an die entsprechenden Ministerien in den Bundesländern zu wenden.

Bei der parlamentarischen Beratung haben sich alle Beteiligten um eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Verbotsnorm bemüht, damit das Führungsverbot primär gewaltbereite Jugendliche und Heranwachsende in Ballungsgebieten trifft und nicht Handwerker, Wanderer und Hobbywinzer beeinträchtigt, die ein Messer als nützliches Werkzeug mit sich führen. Soweit in der Praxis Abgrenzungsfragen geklärt und weitere Fallgruppen für das berechtigte Führen bestimmter Messer gebildet werden sollten, ist dies für den Vollzug des Waffenrechts den zuständigen Ländern zu überlassen. Da bekanntlich nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann und schon kleine Abweichungen des Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Würdigungen führen können, wären detaillierte Vorgaben und Ausführungen aus hiesiger Sicht auch eher irreführend als hilfreich.

Ich hoffe, mit meinen heutigen Ausführungen konnten Ihre Fragen zum Waffenrecht abschließend geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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