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Thomas Bareiß
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Thomas Bareiß von Wolfgang P. bezüglich Soziale Sicherung

Quelle: Fernsehsendung 26.05.08 20:15 h, WDR, Markt XL

Sehr geehrter Abgeordneter Herr Bareiß,

eine künstliche Befruchtung bei verheirateten Frauen wird heute nur noch zu 50% erstattet. Deshalb gibt es in Deutschland nur noch 10 000 erfolgreiche Befruchtungen anstatt 20 000 vor der Änderung.
Heute werden pro Frau insgesamt nur noch 1,3 Kinder von Deutschen gezeugt, also viel zu wenige, um die Einwohnerzahl aufrechtzuerhalten. Warum unterstützt die Bundesregierung die künstliche Befruchtung nicht zu 100 %, gerade bei dem extremen Geburtenrückgang in den letzten Jahren? Bei einer 100% Erstattung der Unkosten bekommt der Staat immer noch 400% von der "Investition" zurück.
Wie ist Ihre Stellung zu diesem Problem?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Perreiter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Perreiter,

herzlich danke ich Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich künstlicher Befruchtungen in Deutschland.

Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnen es ab, die künstliche Befruchtung generell und vollständig in die Eigenverantwortung der Versicherten zu übertragen. Dennoch sind auch auf diesem Gebiet der medizinischen Dienstleistungen dringend Einspar­maß­nahmen notwendig, um das deutsche Gesundheitssystem, das mit seiner gesetzlichen Kranken­versicherung weltweit nach wie vor als ein Vorbild gilt, aufrechtzuerhalten. Pläne der damaligen rot-grünen Koalition aus dem Jahr 2003 hinsichtlich einer möglichen Abschaffung des Anspruchs auf ärztliche Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung konnten in den Konsensverhandlungen zur damaligen Gesundheitsreform abgemildert werden. D.h. die Kassen werden die Kosten einer künstlichen Befruchtung weiterhin erstatten, wenn auch nicht mehr in der gleichen Höhe wie in der Vergangenheit.

Der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wird zumutbar wie folgt eingeschränkt und mit einer Eigenbeteiligung von 50 % belegt. Die Anzahl der Versuche, eine Schwangerschaft über eine künstliche Befruchtung herbeizuführen, wird von vier auf drei reduziert. Des Weiteren wird die Altersgrenze für Frauen zwischen 25 und 40 Lebensjahren und für Männer zwischen 25 und 50 Lebensjahren festgelegt. Die oberen Altersbegrenzungen dienen neben biologischen Indikatoren auch einer stärkeren Berücksichtigung des Wohls des erhofften Kindes und der Frau.

Die bestehende Praxis steht im Einklang mit unserem Grundgesetz wie aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 hervorgeht: "Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen garantierten Schutz von Ehe und Familie liegt [...]nicht vor. Art. 6 Abs. 1 GG kann keine Verpflichtung des Gesetzgebers entnommen werden, die Entstehung einer Familie durch medizinische Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern."

Mir ist bewusst, dass angesichts stetig sinkender Geburtenzahlen, der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung für die Versicherten aufrechterhalten und auch in Zukunft staatlich finanziell unterstützt werden muss. Meine Kollegen der CDU/CSU-Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür politisch stark machen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB

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