Frage an Thomas Bareiß von Karoline S. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Bareiß,
hinsichtlich der Planung, dass zum Schutz der Reisebranche Gutscheine anstelle der Rückzahlung des Reisepreises gestattet werden könnten, möchte ich Ihnen an einem Beispiel zeigen, wie dies Verbraucher in vielen Fällen tatsächlich treffen wird:
Auszug aus einer Rückmeldung meines Reiseanbieters: „Wir bieten daher unseren Gästen die Möglichkeit an, Ihre Buchung kostenlos zu ändern. Das Ankunftsdatum der Buchung kann bis zum maximalen Anreisedatum 28-12-2020 geändert werden, ohne dass wir eine Änderungsgebühr erheben.
Für eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum behalten wir uns eine Änderungsgebühr zwischen 49,50 € bis 99,50 € vor.
Wenn die neue Buchung teurer wird, wird die Differenz in Rechnung gestellt.
Wenn die neue Buchung dagegen günstiger ausfällt, wird die Preisdifferenz von uns in Form eines Gutscheines ausgeglichen, der für eine neue Buchung verwendet werden kann.“
Dies bedeutet, dass eine Reise zum gleichen Preis so gut wie unmöglich wird, aufgrund fehlender Urlaubstage, die bereits für den ausgefallenen Urlaub genommen wurden, anderen Saisonpreisen des Veranstalters usw. Ein Aufpreis auf den ursprünglichen Reisepreis wird in sehr vielen Fällen unvermeidbar sein, ob der Gutschein überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann (aufgrund beruflicher/privater Gründe) ist ebenfalls fraglich.
Grundsätzlich ist das Angebot, Gutscheine auszustellen, eine gute Lösung. Personen die es sich leisten können, werden sicherlich von diesem Angebot Gebrauch machen, man hat sich ja schließlich auf den Urlaub gefreut. Aber auch Privatpersonen kommen in dieser Zeit in finanzielle Schwierigkeiten. Der Zwang, Reise- oder Veranstaltungsgutscheine annehmen zu müssen, um dabei Unternehmen zu unterstützen und diesen wie in oben beschriebenem Fall sogar einen zusätzlichen Gewinn einzubringen, erscheint doch recht unfair, insbesondere wenn man gar nicht in der Lage ist, einen Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt und unter anderen Konditionen einzulösen, da ja nur der Geldwert zum ursprünglichen Buchungszeitraum ersetzt wird.
Sehr geehrter Herr Bareiß, wie werden die Reisenden (bzw. in diesem Fall die Nichtreisenden) bei diesem Gutschein-Statt-Geld-Vorschlag geschützt?
Mit freundlichen Grüßen,
Karoline Stiblewski
Sehr geehrte Frau Stiblewski,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Transparenz ist für mich ein hohes Gut. Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Eine Plattform, wie „Abgeordnetenwatch.de“, die jeden Abgeordneten automatisch listet, ohne dass dieser sich freiwillig für diesen Kommunikationsweg entscheiden kann, halte ich jedoch für ungeeignet. Zum direkten Kontakt gehört für mich auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - des Fragestellers bekannt sind. Deshalb nutze ich auch viele Kommunikationswege, um mit den Bürgern persönlich in Kontakt treten zu können. Etwaige Fragen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag, zu meiner Person und meiner persönlichen Meinung können sehr gerne per Brief, Fax, E-Mail, Kontaktformular auf meiner Homepage oder via Facebook und Telefon an mich gestellt werden. Eine gesonderte Fragestellung auf „Abgeordnetenwatch.de“, also über einen Vermittler im Internet, ist nicht notwendig.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten zukommen lassen würden. Dann werde ich Ihnen zeitnah antworten. Treten Sie mit mir in direkten Kontakt! Nutzen Sie dabei einer meiner offiziellen und persönlichen Kommunikationswege. Ich beantworte gerne Ihre Fragen. Selbstverständlich dürfen Sie meine Antworten auch veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß