Frage an Thomas Bareiß von Wolfgang P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordnerter meines Wahlkreises,
ich bin 58 Jahre und Berufsoffizier a.D.
Meine Bitte heute ist, dass der Verbraucherschutz für Anfragen kostenlos oder zumindest konstengünstiger wird. Der "kleine Mann" hat heute kaum mehr eine Chance, sich anderweitig kostengünstige Rechtsauskunft oder Beratung zu holen.
Ich finde es nicht sozial, dass heute alles etwas kostet. Die Reichen haben sowieso ihren Rechtsanwalt. Bei den Sozialschwachen wird hinten und vorne gespart.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Perreiter
Sehr geehrter Herr Perreiter,
herzlichen Dank für Ihre berechtigte Anfrage bezüglich einer kostengünstigen Rechtsauskunft und Rechtsberatung.
In Deutschland gibt es bereits seit langer Zeit eine gesetzlich geregelte Form der Rechtsauskunft und finanzieller Beihilfen. Finanziell schlechter gestellte Personen können eine kostengünstige Rechtsberatung vor einem Prozess in Anspruch nehmen. Sollte es zu einem Prozess mit entsprechenden Erfolgsaussichten kommen, wird schließlich Prozesskostenhilfe gewährt, diese muss dann jedoch beantragt werden, entweder vom Anwalt oder von dem Betroffenen selbst.
Bei strafrechtlichen Verfahren wird den unter Verdacht stehenden Personen ein Pflichtverteidiger gestellt, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu leisten. Dieses System ist ein Beleg für unseren Rechtsstaat, da niemand ohne rechtlichen Beistand einen Prozess führen muss und deshalb aufgrund von Unwissenheit der Justiz ausgeliefert sein könnte.
Anzumerken wäre noch, dass die Prozesskostenhilfe überdurchschnittlich häufig in Familiensachen und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gewährt wird, also in sehr einscheidenden persönlichen Bereichen.
Ferner bieten die staatlich geförderten Verbraucherzentralen der Länder ein umfangreiches Beratungsangebot an, unter anderem auch kostengünstige Rechtsberatung.
Ich hoffe, mit diesen Informationen konnte ich Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB