Frage an Thomas Bareiß von Harald Z. bezüglich Recht
Werter Herr Bareiss,
Was ist ihre(!) Meinung zum Thema: Ungueltiges Wahlrecht?
Mache ich mich strafbar wenn ich waehlen gehe?
Mit juristischen Gruessen
H.Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wahlrecht. Sofern Ihre Frage impliziert, das aktuelle Bundestagswahlrecht sei nicht verfassungsmäßig, muss diese Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Deutsche Bundestag hat auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem alten Wahlrecht reagiert und im Februar mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen ein neues Wahlrecht beschlossen. Überhangmandate werden nun vollständig ausgeglichen. Ein etwaiges negatives Stimmgewicht ist daher ausgeschlossen. Ein Straftatbestand, der die Ausübung des Wahlrechts unter Strafe stellt, ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB