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Thomas Bareiß
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Frage von Peter A. •

Frage an Thomas Bareiß von Peter A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Bareiss,

die Netzentgelte für Strom sind für die Industriekunden ungleich die der "normalen" Stromkunden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten nichtig erklärt. Die EU-Kommission wird wegen der möglichen unerlaubten Beihilfe ermitteln.
Wie sehen Sie diese Entscheidung heute im Rahmen des Netzplans 2012 und dem Zweiten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektrizitätsnetze, in dem alle Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber, zum Beispiel das Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz (HGÜ) von ca.10 Mrd. Euro im Netzentgelt umgelegt wird.Sollten die "normalen" Verbraucher diese Investitionen alleine tragen? Zum Beispiel soll konventionelle Energie (aus Braunkohle) mit >2.000 MW mit einer HGÜ-Leitung als Piloitprojekt vom Niederrhein, NRW nach Baden-Württemberg transportiert werden.
Sind Sie nicht auch der Meinung wie EnBW, Baden-Württemberg kann einen eigenen Lastausgleich schaffen ? Ist das Gesetz zum Ausbau der Elektrizitätsnetze nicht verbesserungswürdig - Methode drilling in the pipe.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ascher

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Sehr geehrter Herr Ascher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bundeskabinett und Bundesrat haben nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Neuregelung der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen auf den Weg gebracht. Mit dieser Neuregelung werden stromintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von über 10 Millionen Kilowattstunden ein reduziertes Netzentgelt bezahlen. Damit sind bestehende Unsicherheiten beseitigt und die Befreiung der stromintensiven Industrie, die bisher komplett von den Netzentgelten befreit war, zurückgefahren worden. Die Festlegung der Höhe des Netzentgelts berücksichtigt die positive Wirkung des gleichmäßigen Abnahmeverhaltens der energieintensiven Letztverbraucher auf das Netz und trägt dieser Rechnung.

Auch die stromintensive Industrie trägt mit dieser Neuregelung einen Anteil am künftigen Ausbau der Stromnetze, der für die Energiewende erforderlich ist. Denn mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie im Norden Deutschlands, steigt der Bedarf an Stromnetzen. Deshalb haben wir mit dem Bundesbedarfsplangesetz den Startschuss für den beschleunigten Ausbau der Stromautobahnen - insbesondere von Nord nach Süd - gegeben. 2800 km neue Stromtrassen sollen gebaut und 2900 km bestehender Trassen verstärkt werden. Mit dem Gesetz wollen wir den Netzausbau deutlich beschleunigen. Planungs-und Genehmigungsverfahren für länderübergreifende Stromleitungen sollen von 10 auf 4 Jahre reduziert werden. Dadurch wird Versorgungssicherheit gewährleistet, auch wenn das letzte Kernkraftwerk vom Netz gegangen sein wird.

Auch Baden-Württemberg ist als industriereiches und damit verbrauchsstarkes Bundesland auf erneuerbaren Strom aus erzeugungsstarken Gebieten Deutschlands angewiesen. Deshalb wird es vom Ausbau der Netze profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB

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