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Thomas Bareiß
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Frage von Stephan G. •

Frage an Thomas Bareiß von Stephan G. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Barheiß,

ich bin leider nicht ganz in der Thematik drin aber für mich und viele andere Bürger hört sich "Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern" richtig an.

Könnten Sie mir daher erklären warum Sie gegen den Antrag "Wasser als Menschenrecht" am 28.02.2013 gestimmt haben? (Drucksache 17/12482)

Es gibt gute Argumente gegen die Privatisierung der Wasserversorgung.
Welche Gründe für eine Privatisierung der Wasserversorgung waren ausschlaggebend, dass Sie sich gegen diesen Antrag entschieden haben?

Ich gebe zu ich versteh die "Spielregeln" des Bundestag nicht. In einem zweiten Antrag ( Drucksache 17/12394 )der Grünen ist das Ergebnis anders aber ähnlich ausgefallen.

Die Stimmung der Bevölkerung bei diesem Thema ist in Medien wie Radio, TV und Internet eindeutig gegen eine Privatisierung. Vielleicht bin ich da etwas naive aber ich versteh nicht ganz warum gerade die aktuelle Regierung dann fast komplett gegen beide Anträge gestimmt hat wenn das Volk dafür wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

Stephan Gäßler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gäßler,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur EU-Konzessionsrichtlinie.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für eine Herausnahme der öffentlichen Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Die von Ihnen und vielen Menschen befürchtete „Privatisierung“ der Wasserversorgung ist damit vom Tisch. Ich bin froh und dankbar, dass dieser unermüdliche Einsatz jetzt zu einem guten Ergebnis geführt hat.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt. Dieser Druck war nun erfolgreich. Die EU-Kommission hat im Trilog zur Modernisierung des EU-Vergaberechts Ende Juni vorgeschlagen, die Wasserversorgung komplett aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen.
Dies begrüße ich ausdrücklich. Nun gilt es, diesen Vorschlag der Kommission in den weiteren Verhandlungen in Brüssel konsequent umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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