Frage an Thomas Bareiß von Ralf H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Bareiß,
bitte begründen Sie mir, weshalb Sie im Deutschen Bundestag bei der namentlichen Abstimmung Nr.5 am 28. Februar 2013 (auf Antrag der LINKEN, "Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern") mit NEIN gestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hildebrandt
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur EU-Konzessionsrichtlinie.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für eine Herausnahme der öffentlichen Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Die von Ihnen und vielen Menschen befürchtete „Privatisierung“ der Wasserversorgung ist damit vom Tisch. Ich bin froh und dankbar, dass dieser unermüdliche Einsatz jetzt zu einem guten Ergebnis geführt hat.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt. Dieser Druck war nun erfolgreich. Die EU-Kommission hat im Trilog zur Modernisierung des EU-Vergaberechts Ende Juni vorgeschlagen, die Wasserversorgung komplett aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen.
Dies begrüße ich ausdrücklich. Nun gilt es, diesen Vorschlag der Kommission in den weiteren Verhandlungen in Brüssel konsequent umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB