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Thomas Bareiß
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Frage von Christine R. •

Frage an Thomas Bareiß von Christine R. bezüglich Soziale Sicherung

Wie kann es sein, dass Familien in denen schwerbehinderte Kinder oder Partner sind, zum Sozialfall werden.
Hintergrund ist: Ich bin mit meinem Mann Erich (Schwerbhindert / Pflegestufe 3 / benötigt 24 Stunden Assistenz) seit 5 Jahren verheiratet. Bisher habe ich 80% der Pflege und Assistenz übernommen, obwohl ich zu 100% Berufstätig bin, selbständig und arbeite bis zu 10 - 12 Stunden am Tag. Mehr an Pflege können wir uns nicht leisten. Im Sommer letzten Jahres bin ihc dann zusammengebrochen und war jetzt 4 Monate in der Psychatrie. Zur Zeit kann ich nur Stundenweise arbeiten. Wie die Zunkunft aussieht weiss ich nicht. Leider bekommen wir vom Sozialamt keinerlei Unterstüzung da ich zuviel Geld verdiene ....... SChilmm genug dass ich jetz total am Ende bin - aber die Unmenschlichkeit die beim Sozialamt in Balingen herrscht find ich mehr als fragwürdig. Da werden falsche Tatsachen auf den Tisch gebracht etc...
Und wir sind kein Einzelfall - wie stehen Sie dazu, dass Familien mit behinderteren Angehörigen automatisch in die Fänge vom Sozialamt fallen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Familie Reyle,

herzlichen Dank für Ihre erneuten beiden Schreiben vom 1. März und 15. März 2011, in denen Sie mir von Ihrem schweren Schicksal berichten, mit dem Sie zu kämpfen haben. Sie haben mein tiefstes Mitgefühl für Ihre Situation.

Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 23. März 2010 mitgeteilt habe, steht die Entscheidung zu Ihrem laufenden Verfahren am Landessozialgericht bezüglich Assistenz- und Mobilitätshilfen in Form des Persönlichen Budgets nach wie vor aus. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung darf ich als Abgeordneter nicht in das laufende Gerichtsverfahren eingreifen. Jedoch stehe ich seit Ihrem ersten Schreiben in ständigem Kontakt mit dem Landratsamt des Zollernalbkreises, welches mir mitteilte, dass vor wenigen Wochen ein Gespräch mit Ihnen und dem Landratsamt stattfand. Demzufolge ist das Landratsamt bei einer Veränderung der privaten Situation Ihrerseits jederzeit bereit, das Gespräch mit Ihnen neu aufzunehmen und Ihren Fall erneut zu prüfen.

Sehr geehrter Herr Reyle, ich bedaure sehr, dass Ihre schwere Krankheit Sie und Ihre Familie in eine sehr schwierige Situation gebracht hat. Bitte seien Sie jedoch versichert, dass die Bundesregierung die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen sehr ernst nimmt.

Das zeigt auch die Bemühungen der Bundesregierung die Pflegeversicherung zu reformieren. Am 14. April hat das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Die konkrete Ausarbeitung befindet sich derzeit in Verhandlungen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf. Erst nach Vorlage eines Gesetzentwurfs können belastbare Aussagen für eine zukunftssichere Pflegeversicherung getroffen werden. Daher bleiben die weiteren Entwicklungen und Vorschläge abzuwarten.

Am 23. März 2011 hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit soll wesentliche Verbesserungen für pflegende Angehörige bringen, die ich ausdrücklich begrüße und unterstütze. Dem Gesetzentwurf folgend soll es den Angehörigen zukünftig möglich sein, sich bei einem Pflegefall Zeit für die ambulante Pflege zu nehmen und dennoch im Beruf zu bleiben.

Die Bundesregierung hat am 15. Juni den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Am 8. Juli wurde darüber hinaus vom Bundestag ein separater Antrag angenommen, der auf besondere Schwerpunkte in der UN-Konvention eingeht. Die Bundesregierung wird darüber hinaus den Behindertenbericht neu fassen und mit den Handlungsfeldern des Aktionsplanes verknüpfen. Im Herbst 2012 soll der neu konzipierte Behindertenbericht erstmals erscheinen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat ein Umdenken eingeleitet, für das der Begriff Inklusion steht. Inklusion meint eben die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich stimme der Behindertenbeauftrage der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, zu, die in der Plenarsitzung am 8. Juli die Tatsache unterstrichen hat, dass Inklusion kein Ergebnis sei, sondern ein Prozess.

Sehr geehrte Familie Reyle, ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Pflegereform und dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf einem guten Weg sind, um betroffenen Familien den Alltag zu erleichtern und die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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