Frage an Thomas Bareiß von Annette S. bezüglich Familie
Hallo Herr Bareiß, was tun Sie genau gegen Kinderarmut in unserem Land und welche Konzepte haben Sie entwickelt, um den Mittelstand in unserer Region zu staerken und zu fördern?
Welche Konzepte setzen Sie um, um Arbeitsplätze langfristig in der Region zu schaffen damit junge Menschen nicht auswandern müssen?
MFG Annette Schuster- Abdelbary
(Finanzdienstleisterin im Bereich Deutsche Spitzentechnologien Alfred Wieder AG )
Sehr geehrte Frau Schuster-Abdelbary,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.01.2011, in der Sie sich darüber erkundigen, was gegen Kinderarmut in unserem Land getan wird, wie der Mittelstand in unserer Region gestärkt werden kann und insbesondere, welche Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung junger Menschen ergriffen werden.
Lassen Sie mich zunächst auf die Punkte Mittelstand und Arbeitsplatzsicherung gemeinsam eingehen, bevor ich Ihre Frage zum Thema Kinderarmut beantworte.
Der Kontakt zu den Unternehmern in meinem Wahlkreis ist für mich ein zentrales Anliegen. Im Rahmen von Betriebsbesuchen habe ich die Möglichkeit, viele interessante Unternehmer selbst kennen zu lernen und ich konnte bereits viele sehr gute Gespräche führen. Es ist nicht zuletzt den vielen Mittelständlern zu verdanken, dass wir sehr gut durch die schwerste Wirtschaftskrise unseres Landes gekommen sind und die Stimmung in der Wirtschaft sehr positiv ist. Viele der in Berlin getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise die Ausweitung der Regelungen zur Kurzarbeit haben hier unterstützend gewirkt.
Herzstück und Motor der deutschen Volkswirtschaft sind rund 3,3 Millionen mittelständische Betriebe. 99,6 Prozent aller Unternehmen zählen zum Mittelstand. Sie beschäftigen knapp 70 Prozent aller Arbeitnehmer und stellen 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Auch in unserer Region leistet der Mittelstand einen wichtigen Beitrag durch die Bereitstellung gefragter Ausbildungsplätze.
Die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für den Mittelstand ist eine Aufgabe, die sich aus dem wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auftrag der Sozialen Marktwirtschat ableitet. Die Aufgabe der Bundesregierung in Bezug auf die Mittelstandpolitik ist es also, einen rechtlichen Rahmen zu entwerfen, innerhalb dessen sich die Unternehmen wirtschaften. Um den vielfältigen Interessen der Unternehmen gerecht zu werden, darf dieser rechtliche Rahmen nicht zu eng, das heißt regulierend gesteckt werden. Initiativen werden überall dort ergreift, wo es gilt Benachteiligungen zurückzuführen, Belastungen abzubauen, Hindernisse auszuräumen und Schaden abzuwenden.
Beispielsweise konnten die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Bürokratiekosten der Wirtschaft im Vergleich zum Jahr 2006 um 25 Prozent durch Vereinfachungsmaßnahmen gesenkt. Für das Jahr 2011 sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die die Wirtschaft zusätzlich um 4,6 Milliarden entlasten sollen.
In der Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages stehe ich in Kontakt mit den Unternehmen in unserer Region, höre mir ihre Belange an, versuche Fördergelder für die Region zu generieren und vermittle in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat Deutschland innerhalb von fünf Jahren seine Familienfreundlichkeit so stark verbessert wie kein anderes europäisches Land mit Ausnahme von Finnland. Im internationalen Vergleich belegen wir bereits heute einen Spitzenplatz bei der finanziellen Unterstützung von Eltern. Auch bei der Vermeidung von Familienarmut ist das deutsche System wesentlich erfolgreicher als die meisten anderen. Vor Kurzem musste die Statistik zu Kinderarmut in Deutschland korrigiert werden. Das zeigt, dass die Kinderarmut tatsächlich nicht so hoch ist, wie zuvor immer wieder behauptet wurde.
Zur Verbesserung der Situation benachteiligter Kinder ist das Bildungspaket im Rahmen der Neuregelungen der SGB-II-Regelsätze ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Es sieht grundlegende Neuerungen gegenüber dem bisherigen System vor. Das Paket beinhaltet Leistungen für Schulmaterial, Schulmittagessen, Lernförderung und Vereinsbeiträge und verbessert damit vor allem die Bildungschancen von Kindern von Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfe-Empfängern, aber auch von Kindern aus einkommensschwachen Familien.
Mit den beschlossenen Neuregelungen setzt die Bundesregierung die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 um. Danach soll der Bund hilfebedürftigen Kindern gute Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und Mitmachen im Alltag ermöglichen.
Sehr geehrte Frau Schuster-Abdelbary, nochmals herzlichen Dank für Ihr Interesse an diesen für unsere Region nicht irrelevanten Themen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB