Frage an Thilo Kleibauer von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Kleibauer!
Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)
In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ für den Sockel des Elbtower vier Varianten vorgestellt worden, davon zwei stärker konkretisiert: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), und ferner ein Mobility experience center oder ein eSports Center.
Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“
Demnach scheint klar, dass der Investor Ankündigungen, auf deren Grundlage er den Zuschlag bekommen hat, nicht mehr wahr machen will.
Wissen Sie, warum der Investor seine ursprünglichen Versprechungen nicht gehalten hat? Kann die Bürgerschaft dies durchgehen lassen?
Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?
https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels
Stimmt es ferner, dass der Senat eingewilligt hat, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis gegebenenfalls verzichtet werden kann?
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?
Müsste die Bürgerschaft nicht noch einmal befasst werden, wenn Klarheit über das Nutzungskonzept besteht?
Beste Grüße
Peter Schönberger
Hallo Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Fragen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Drucksache zum Elbtower am Mittwoch von der Bürgerschaft in einen Ausschuss überwiesen wird, damit dort das Thema und die aktuelle Entwicklung noch ausführlicher beraten werden kann. Nicht zuletzt die Regelungen zum möglichen Verzicht auf den Vorvermietungsnachweis geben Anlass zu Nachfragen.
Der von Ihnen erwähnte Artikel der Immobilien-Zeitung gibt den Inhalt des Nachtrags mit dem Investor aus meiner Sicht zutreffend wieder. Dabei geht es ja unter anderem um die Regelungen zum Vorvermietungsnachweis, die Aussichtsplattform und eine geänderte Flächenaufteilung. Der Nachtrag zum Kaufvertrag ist auch im Transparenzregister der Stadt zu finden (https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/grundstueckskaufvertrag-elbtower-nachtrag-1?forceWeb=true).
Bezüglich der Nutzungen sieht der Vertrag auch vor, dass der Investor im nächsten Schritt – also vor Übergabe des Grundstücks – der Stadt noch ein fortgeschriebenes Bebauungs- und Nutzungskonzept vorlegen muss. Informationen über den genauen Stand liegen mir dazu im Moment leider nicht vor.
Ich persönlich bleibe skeptisch, ob das Projekt Elbtower in dieser Form für Hamburg sinnvoll ist.
Viele Grüße
Thilo Kleibauer