Frage von Sandro H. • 09.10.2021
Antwort ausstehend von Thiemo Röhler CDU
(...) Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung liegt in diesem Fall auf Bundesebene, weshalb ich Sie bitten würde, sich an das Wahlkreisbüro unseres örtlich zuständigen Bundestagsabgeordneten Enak Ferlemann zu wenden. (...)
(...) Denn sie ist danach ausgerichtet, welche Projekte den größten gemeinsamen verkehrlichen Nutzen für alle norddeutschen Länder entsprechend ihrer Verkehrsbelastung haben. Gemäß dieser Priorität sind die Projekte dann für die Neufassung des Bundesverkehrswegeplans 2015-2030 anzumelden. (...)