Thekla Leininger
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Frage von Michael K. •

Frage an Thekla Leininger von Michael K. bezüglich Gesundheit

Ich bin seit 1986 Mitglied der Nichtraucher-Initiative München und setze mich für einen lückenlosen gesetzlichen Nichtraucherschutz ein. Darum befürworte ich das relativ strenge Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie und wünsche mir, dass auch die Hintertürchen (Raucherclubs, geschlossene Gesellschaften) und verräucherten Bierzelte so schnell wie möglich abgeschafft werden. Dazu meine Frage: Kann ich auf Ihre parlamentarische Unterstützung zählen, damit in Bayern die Luft noch sauberer und nicht wieder stinkiger wird?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Krämer,

die Bundesregierung muss endlich ihre Verantwortung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wahrnehmen und ein nationales Tabakwerbeverbot erlassen - in den Printmedien, im Kino und im Internet.

Auch das Sponsoring von Veranstaltungen etwa bei Sportereignissen und das kostenlose Verteilen von Tabakprodukten müssen verboten werden. Sport und Rauchen gehören nicht zusammen

Die Tabakwerbung ermutigt Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen anzufangen. Sie untergräbt die Warnungen vor den gesundheitlichen Risiken und schafft eine Stimmung, in der Zigarettenkonsum als Ausdruck von Selbstbestimmung, Gruppenzugehörigkeit und Individualität erscheint. Es ist in höchstem Maße verwerflich, dass laut Deutschem Krebsforschungsinstitut die Zigarettenindustrie dem Tabak bestimmte Zusatzstoffe, Aromen und karamellisierten Zucker beimengt, die Kindern den Einstieg in die Sucht erleichtern sollen, und dass die Bundesregierung nichts dagegen tut.

Es ist im Vorfeld dafür zu sorgen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene erst gar nicht zur Zigarette greifen.

Die Hilfsangebote um den Ausstieg aus der Nikotinsucht zu erleichtern sind auszubauen.

Wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, z. B. im Restaurant, sollte gar nicht geraucht werden. In Eckkneipen, sollte der Wirt sich selbst entscheiden können, ob er sein Lokal als Nichtraucherlokal ausweist, oder nicht. Das sollte an der Eingangstür deutlich gekennzeichnet werden, dann kann sich jeder selbst entscheiden, ob er das Lokal betritt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thekla Leininger