Was unternehmen Sie gegen induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und dem damit einhergehenden psychischen Missbrauch von Trennungskindern durch einen Elternteil?
Sehr geehrter Herr Burcu, Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) ist kein Randthema, es prägt unsere Gesellschaft. Bei > 200.000 Trennungskindern pro Jahr verlieren mind. 70.000 den Kontakt zu einem Elternteil, weil deutsche Familiengerichte den Loyalitätskonflikt der Kinder und den Interessenkonflikt der Eltern schüren. Neben dem Kind trifft es den entfremdeten Elternteil (idR Vater), Oma, Opa, andere Familienangehörige, zerstört mindestens 300.000 Menschenleben JEDES JAHR. In einem Menschenleben sind das 20-30 Millionen. Ich selber habe seit 1 Jahr keinen Kontakt mehr zu meiner geliebten Tochter. Das Familiengericht hat maßgeblich dazu beigetragen, weil es seit 29 Monaten bis heute die einseitige Verschleppung des Verfahrens zulässt und die Existenz des psychischen Missbrauchs ignoriert, nachdem es zuvor das Wechselmodell verweigerte, weil EIN Elternteil dies ablehnt, um Unterhaltsansprüche nicht zu gefährden. Deutsche Gesetze schaffen Konflikte. EKE ist ein Verbrechen! Vielen Dank
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage, hinsichtlich der Gefahr der Eltern-Kind-Entfremdung in Scheidungsfällen.
Ich kann Ihr Anliegen und Ihre Sorge als Vater, der keinen Kontakt zu seiner Tochter hat, sehr gut verstehen. Der Verfahrensprozess eines Familiengerichts kann einem sehr viel abverlangen. Leider kommt es bei Scheidungen häufig zu sozialen Härten, die für keine der beteiligten Parteien wünschenswert ist.
Als Abgeordnete haben wir jedoch nicht die Möglichkeit auf konkrete Fälle Einfluss zu nehmen. Durch die grundgesetzlich geregelte Aufteilung zwischen der gesetzgebenden Gewalt, in diesem Fall die Politik und der Recht sprechenden Gewalt, in diesem Fall das Familiengericht, ist eine Trennung der Gerichte und der Politik zwingend. Nach intensiver Prüfung und meist mehreren Verhandlungstagen entscheidet das Familiengericht die Umgangsregelung. Als politische Vertretung ist es nicht vorgesehen die unabhängige Rechtsprechung, die das Umgangsrecht organsiert, zu beurteilen.
Gerade für solche Fälle, bei denen Uneinigkeiten zwischen den Eltern sich negativ auf die Beziehung zu den Kindern auswirkt, kann das Aufsuchen einer Familienberatungsstelle von großem Nutzen sein. Solche Familienberatungsstellen verfügen häufig über Angebote wie Schiedsstellen, die eine dritte - unabhängige - Partei mit einbeziehen. Hierdurch können Sie bei der Konfliktlösung wirksam unterstützt und die Situation für alle Beteiligten verbessert werden.
Interessante Anlaufstellen könnten für Sie beispielsweise der ISUV e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (https://www.isuv.de/) oder andere Beratungsstellen in Hessen sein. Aus Ihrer Frage wird leider nicht ersichtlich, aus welcher Region Hessens Sie kommen. Daher hier beispielhaft einige Beratungsangebote:
Wiesbaden
https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/familien/content/beratungsstellen.php https://www.wiesbaden.de/vv/medien/merk/51/sozialdienst/Standorte_der_Bezirkssozialarbeit.pdf)
Frankfurt
Kassel
Mit freundlichen Grüßen
Taylan Burcu, MdL