
Übrigens kann jede Maßnahme der Exekutive auch gerichtlich überprüft werden, und das ist auch vielfach passiert. Ich möchte Sie an zwei hessische Beispiele erinnern: Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichts, was eine Entscheidung zu einer Demonstration in Gießen angeht, deren Verbot aufgehoben wurde. Und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die von der Landesregierung geplante Wiedereröffnung der vierten Klassen der Grundschulen untersagte.