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Antwort von Tarek Al-Wazir
Bündnis 90/Die Grünen
• 08.06.2020

Übrigens kann jede Maßnahme der Exekutive auch gerichtlich überprüft werden, und das ist auch vielfach passiert. Ich möchte Sie an zwei hessische Beispiele erinnern: Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichts, was eine Entscheidung zu einer Demonstration in Gießen angeht, deren Verbot aufgehoben wurde. Und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die von der Landesregierung geplante Wiedereröffnung der vierten Klassen der Grundschulen untersagte.

Frage von Helge R. • 30.04.2020
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Bündnis 90/Die Grünen
• 08.06.2020

Das Nachtflugverbot in Frankfurt ist mir sehr wichtig und es gilt auch weiterhin. Allerdings sind Ausnahmen für medizinische Hilfsflüge, Katastropheneinsätze und Flüge in besonderem öffentlichen Interesse immer schon möglich gewesen, und genau darum geht es hier. Es sind Frachtflüge, die vor allem medizinisches Material transportieren.

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