Übrigens kann jede Maßnahme der Exekutive auch gerichtlich überprüft werden, und das ist auch vielfach passiert. Ich möchte Sie an zwei hessische Beispiele erinnern: Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichts, was eine Entscheidung zu einer Demonstration in Gießen angeht, deren Verbot aufgehoben wurde. Und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die von der Landesregierung geplante Wiedereröffnung der vierten Klassen der Grundschulen untersagte.
Momentan wird zwischen Bund und Ländern über die konkrete Ausgestaltung eines weiteren Unterstützungsprogramms gesprochen.
Um der Verantwortung im Umgang mit dieser Herausforderung gerecht zu werden, waren und sind wir dazu verpflichtet, jeden unserer Schritte und ihre Auswirkungen sehr genau zu beobachten.
Das Nachtflugverbot in Frankfurt ist mir sehr wichtig und es gilt auch weiterhin. Allerdings sind Ausnahmen für medizinische Hilfsflüge, Katastropheneinsätze und Flüge in besonderem öffentlichen Interesse immer schon möglich gewesen, und genau darum geht es hier. Es sind Frachtflüge, die vor allem medizinisches Material transportieren.
(...) Wegen der Dringlichkeit dieser Versorgung, denken Sie nur an den Mangel an Masken und Schutzausrüstung, landen und starten einzelne Flugzeuge derzeit auch nachts am Flughafen. (...)
Hessen hat sich erst letzte Woche bereit erklärt, bis zu 100 unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge aus griechischen Lagern aufzunehmen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug
und muss entscheiden, ob sie dieses Angebot annimmt und die Einreise zulässt.