Frage an Tankred Schipanski von Mathias W. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Herr Schipanski,
wie stehen Sie und Ihre Fraktion zum Vorhaben "Europäische Friedensfazilität"?
Falls Sie vorhaben, dem Zuzustimmen, wie wollen Sie gewährleisten, dass damit keine Waffen aus Deutschland in unsichere Drittstaaten gelangen?
Das ganze Projekt geht faktisch an aller parlamentarischen Kontrolle vorbei. Wie wollen Sie gewährleisten, dass hier eine sichere Kontrolle durch die Parlamente gewährleistet wird?
Sehr geehrter Herr Wienecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Die CDU/CSU-Fraktion und ich stehen der "Europäische Friedensfazilität" positiv gegenüber. Die von Ihnen geäußerten Bedenken teile ich nicht.
Deutschland verfügt über sehr strikte Exportkontrollvorschriften im Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz ("keine Waffenlieferungen in Krisengebiete"), die auch im EU-Kontext ihre Gültigkeit behalten. Bei der Verabschiedung dieser Gesetze hat der Deutsche Bundestag somit bereits einmal seine parlamentarische Kontrolle ausgeübt. In der Anlage finden Sie die für diese Exportkontrolle geltenden politischen Grundsätze. Eine weitere parlamentarische Kontrolle erfolgt auch durch das Europäische Parlament, welches einem Vorschlag für die "Europäische Friedensfazilität" zustimmen muss und diese - wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Genehmigung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Europäische Union von 2021 bis 2017 - ausführlich behandeln und diskutieren wird.
Ebenso muss die Bundesregierung bei den Verhandlungen der "Europäische Friedensfazilität" im Rat der Europäischen Union auf die Einhaltung der eingangs erwähnten Exportkontrollvorschriften achten. Auch in diesem Verfahrensstadium bleibt der Deutsche Bundestag informiert und beteiligt. Die Bundesregierung kann also der Fazilität und dem dazu gehörigen Regelwerk im Rat der Europäischen Union nur zustimmen, wenn die Exportkontrollvorschriften auch in der Fazilität gewahrt werden. Da für die Zustimmung des Rates zur Errichtung der "Europäischen Friedensfazilität" das Prinzip der Einstimmigkeit gilt, kann Deutschland auch nicht überstimmt werden.
Die "Europäische Friedensfazilität" selbst beseitigt eine bisherige Lücke bei den bereits bestehenden militärischen Trainingsmissionen der EU (sogenannte EUTMs – eine Übersicht finden Sie hier:
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/430/military-and-civilian-missions-and-operations_en ).
Bisher konnte neben der Ausbildung selbst nämlich das für die Ausbildung erforderliche Material nicht zu Verfügung gestellt werden. Diese echte Fähigkeitslücke der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik soll mit der Fazilität beseitigt werden. Mit diesem wichtigen Instrument stärkt die EU ihre Handlungsfähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik weiter und nimmt ihre Rolle als globaler Akteur wahr.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski