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Frage von Herbert L. •

Frage an Tankred Schipanski von Herbert L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Schipanski

Ich habe nur eine kurze Frage. Warum bekommen die Rentner in der Schweiz und Österreich die doppelte Rente wie in Deutschland?

mit freundlichen Grüßen
Herbert Leonhardt

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leonhardt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bruttorenten in Österreich und der Schweiz sind im Durchschnitt höher als in Deutschland, wie Sie richtig feststellen. Allerdings sind die Systeme der Alterssicherung sehr verschieden. Somit sagt ein einfacher Vergleich der Bruttorenten nicht zwingend etwas darüber aus, ob Rentner hier oder dort besser gestellt sind. So unterscheiden sich die rentenrechtlichen Regelungen in Österreich beispielsweise im Hinblick auf die Formel zur Rentenberechnung, die Höhe der Beitragssätze (der Beitragssatz in Österreich ist höher als in Deutschland), die Pflichtbeitragszahlerquote, die Besteuerung (in Österreich 100-prozentige Besteuerung, in Deutschland 74 %), die Mindestwartezeit bis zur Rente (beträgt in Deutschland nur 5 Jahre, in Österreich 15) und die demografische Situation (in Österreich ist diese günstiger). Ob die Finanzierung des österreichischen Rentensystem nachhaltig ist, ist umstritten.

Auch das schweizerische Rentensystem unterscheidet sich von den deutschen Regelungen. In der Schweiz gibt es eine umfassende Volksversicherung ohne starken Bezug zu dem vorherigen Einkommen. Allerdings gibt es dort zudem auch eine obligatorische berufliche Zusatzversorgung.

Mit dem Thema Rente befassen wir uns im Bund kontinuierlich. Mit dem Maßnahmenpaket zur Rente, das kürzlich im Koalitionsausschuss von CDU,CSU und SPD beschlossen wurde, stärkt die Bundesregierung die Gesamtarchitektur der Altersvorsorge. Mit der Grundrente honorieren wir die Lebensleistung von Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, aber dennoch zu niedrige Renten daraus beziehen. Und mit dem Freibetrag in der betrieblichen Altersvorsorge entlasten wir die Betriebsrentner ab Januar 2020 und steigern die Attraktivität, betrieblich vorzusorgen.

Zu Beginn dieser Wahlperiode haben wir zudem die Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an. Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag. Sie soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski