Frage an Tankred Schipanski von Silvan S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schipanski,
für diesen Freitag, den 1.3.2013 steht im Bundestag die Abstimmung über das Lesitungsschutzrecht an, das die Regierungskoalition verabschieden möchte. Während große Verlage diese Änderung des Urheberrechtes unterstützen und – und in einigen Fällen auch mit nachweislichen Falschbehauptungen (vgl. [1]) – voranzutreiben suchen, sprechen sich neben Google auch der BDI (vgl. [2]) und wissenschaftliche Gutachten (z.B. [3]) gegen ein Leistungsschutzrecht aus.
Wie und aus welchen Gründen werden sie am Freitag abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Silvan Schwebke
[1] http://www.stefan-niggemeier.de/blog/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-1/
[2] http://bdi.eu/Medien--und-Rundfunkordnung_Einfhrung-Leistungsschutzrecht-fr-Presseverlage.htm
[3] http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf
Sehr geehrter Herr Schwebke,
vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Leistungsschutzrecht. Bei der Abstimmung im Bundestag am vergangenen Freitag (01.03.2013) habe ich mich aus folgenden Gründen für die Einführung eines Leistungsschutzrechtes ausgesprochen:
Ziel ist des neuen Gesetzes ist der Schutz der verlegerischen Leistung der Presseverlage im Online-Bereich. Diese sollen das ausschließliche Recht erhalten, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Ähnlich wie beim Urheberrecht soll künftig das Prinzip gelten, dass grundsätzlich eine Vergütung gezahlt werden muss, wenn mit der Leistung anderer Geld verdient wird.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Presseverlage künftig nicht schlechter gestellt sind als andere Werkmittler. Ohne ein Leistungsschutzrecht wären die Verleger beispielsweise im Vergleich zu den Branchen Musik, Film und Fernsehen benachteiligt. Hier ist es bereits heute üblich, dass die Werkmittler der jeweiligen Produkte eigene Leistungsschutzrechte haben. Für die Presseverleger im Online-Bereich besteht daher eine Regelungslücke, die durch die Änderung des Urheberrechts nun geschlossen wird. Insgesamt verbessert die aus dem Leistungsschutzrecht resultierende Gleichstellung mit anderen Werkmittlern also die Fairness im weltweiten Netz.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Leistungsschutzrecht private Nutzer nicht betrifft. Ebenso bleiben ehrenamtlich organisierte Vereine, Verbände und Unternehmen von der Regelung unberührt. Auch Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht sind ausgeschlossen. Sie alle können im Internet verfügbare Presseerzeugnisse weiterhin so nutzen wie bisher.
Ihnen sei versichert, dass wir in den vergangenen Jahren - auch im Unterausschuss Neue Medien – intensiv über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage diskutiert und Argumente beider Seiten angehört haben. Nach verschiedenen Beratungen im Bundestag ist der Gesetzestext mehrfach angepasst worden. Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf zum Thema Leistungsschutzrecht haben, stehe ich hierzu gerne zur Verfügung und lade ich Sie herzlich zur Bürgersprechstunde in mein Ilmenauer Büro ein.
Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski