Frage an Tankred Schipanski von Enrico W. bezüglich Recht
Werter Hr. Schipanski,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 12.09.1950 (bzw. 20.09.1990 für das Beitrittsgebiet der ehem. DDR) der Artikel 15 ersatzlos gestrichen. Dieser lautete wie folgt:
"Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde"
* Um welche Art von Gerichten handelt es sich bei den auf dem Terroritorium Deutschlands agierenden Gerichten ?
* Aufgrund welcher konkreter Rechtsquellen wurden diese Gerichte geschaffen und agieren sie ?
* Aufgrund welche Rechtsordnung werden Urteile der einzelnen Gerichte gefällt ?
* Aufgrund welcher Rechtsquellen ergibt sich die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte für die Staatsbürger Deutschlands sowie auf in Deutschland agierender Personen ?
Vielen Dank,
mit freundlichem Gruß,
Enrico Weigelt, Ilmenau
Sehr geehrter Herr Weigelt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihren Fragen sprechen Sie eine sehr umfangreiche und komplexe Thematik an, die auch Gerichte regelmäßig herausfordert und zu der Juristen ganze Bücher füllen können.
Ich kann Sie darum nur auf die Rechtsgrundlagen verweisen: Das von Ihnen genannte Gerichtsverfassungsgesetz, die einzelnen Prozessordnungen (v.a. ZPO, StPO, VwGO) und natürlich Art. 92 ff. GG. Für Thüringen interessant sind zudem die Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten (ThürGerZustVO) sowie das Thüringer Gesetz zur Ausführung der VwGO.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort dienen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Tankred Schipanski