Frage an Tankred Schipanski von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schipanski,
recht vielen Dank für die rasche Antwort (1).
Sie zitieren die auch mir insoweit (vgl. meine Frage) bekannte Forderung aus der juristischen Literatur, wonach der Antrag auf Parteimitgliedschaft nur mit guten Gründen abgelehnt werden sollte.
Sie zitieren sodann den Wortaut des Parteiengesetzes richtig, "wonach die Ablehnung eines Aufnahmeantrages nicht begründet zu werden braucht" (aber darf, M.S.).
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie würden konkret Sie als Christ- Demokrat verfahren, wenn jemand Aufnahme in Ihrer Gruppierung beantragt?
Würden Sie freiwillig von der - gem. Parteiengesetz doch gegebenen - Möglichkeit der Mitteilung des Ablehnungsgrundes Gebrauch machen?
Oder würden Sie auch auf Nachfrage des nach Ihrer Besprechung mehrheitlich abgelehnten Kandidaten den Grund verschweigen, sodaß der Bürger nicht erfährt, in welcher Hinsicht er sich ändern müßte, um Ihren konkreten Ansprüchen doch noch zu genügen, falls er das wollte?
2. Wäre ein konsequentes Verschweigen der Ablehnungsgrundes mit Ihrem (vielleicht christlichen) Menschenbild und mit der Würde des - vernunftbegabten - Menschen vereinbar?
Welches Gericht würde ggf. zur Klärung der womöglich das GG unmittelbar tangierenden Angelegenheit angerufen werden müssen?
3. Wäre es Ihrer Ansicht nach nicht an der Zeit, im Parteiengesetz klarzustellen, daß der Bürger Anspruch auf Einsichtnahme in das Protokoll der Sitzung des Verbandes insoweit bekommt, daß er angesprochene ihn betreffende Ablehnungsgründe verstehen kann? Wollen Sie hier die Initiative ergreifen?
4. Wie sieht der ideale CDU- Aufnahmekandidat aus? Sucht Ihre Partei neue Mitglieder?
Mit frdl. Gruß
M. Strube
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/tankred_schipanski-575-37931--f298268.html#q298268
Sehr geehrter Herr Strube,
lassen Sie mich Ihre Fragen gemeinsam beantworten. Die Aufnahme oder der Ausschluss von Parteimitgliedern ist in der jeweiligen Parteisatzung geregelt. Da Sie in Prien wohnen und Sie scheinbar die Aufnahme in die CSU begehren, wäre für Sie also die Satzung der CSU maßgeblich. Diese finden Sie im Internet oder in jeder CSU Kreisgeschäftsstelle. Die Regelungen der Satzung sind Ausfluss des Parteigesetzes, das Parteiengesetz ist das vorrangige Recht, woran sich die Satzung orientieren muss. In der Satzung ist auch geregelt, inwieweit Sie Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Parteivorstandes einlegen können. Ich kann Ihnen ferner versichern, dass die Parteien in Deutschland immer engagierte Menschen suchen, die sich politisch einbringen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski