Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Michael S. •

Frage an Tankred Schipanski von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schipanski!

Bitte teilen Sie mir bitte mit, ob ein Bürger, der bei der CDU eintreten wollte, Anspruch auf Aufnahme bzw. auf Nennung von Ablehnungsgründen hat, damit er diese Gründe evtl. aus der Welt schaffen und doch noch - wie gewünscht - Mitglied werden kann?
Besteht ein grundsätzlicher Aufnahmeanspruch, wenn die Grundidentifikation des Antragsstellers gegeben ist (vgl. GG- Kommentar JARASS/PIEROTH zu Art. 21 Rz 25), oder dürfte sich die Mitgliederversammlung mehrheitlich gegen den Bewerber entscheiden und dessen Antrag auf Aufnahme in die CSU ohne Nennung eines Grundes ablehnend bescheiden?

MFG
Michael Strube

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strube,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In der juristischen Literatur wird zwar bisweilen gefordert, dass der Antrag auf Parteimitgliedschaft nur mit guten Gründen abgelehnt werden darf. Eindeutig ist demgegenüber aber der Wortlaut des § 10 Abs. 1 S. 2 Parteiengesetz, nach dem die Ablehnung eines Aufnahmeantrages nicht begründet zu werden braucht.

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski, MdB