Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Lieschen M. •

Frage an Tankred Schipanski von Lieschen M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schipanski,

Wie ist Ihre Meinung zum neuen Unterhaltsrecht, dass ab 2010 in Kraft treten soll und derzeit diskutiert wird?
Es ist schon schwierig genug, mit den Löhnen hier im Osten seinen Selbstbehalt zu erarbeiten und nun wird geplant, dass der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, noch mehr Unterhalt zahlen muß. Soll so die Unterstützung von Familien aussehen? Der Zahlungspflichtige hat keinerlei Chancen mehr, wieder eine eigene Familie zu gründen und auch die finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Klar muß für den Unterhalt gesorgt werden, aber es kann nicht sein, dass man nur noch für den Unterhalt arbeiten geht.
Ich freue mich auf eine klare und verständliche Aussage!

Mit freundlichen Grüßen

L. Müller

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte die späte Beantwortung zu entschuldigen. Bedauerlicherweise habe ich erst jetzt festgestellt, dass Anfragen vorliegen.

Die Stärkung des Kindeswohls steht im Vordergrund der Reform. Der Kindesunterhalt soll künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Dadurch wird eine höhere Verteilungsgerechtigkeit und die Verringerung der Kinderarmut angestrebt. Auch die Zahlungswilligkeit der Unterhaltsschuldner soll gefördert werden. Als Instrument dafür werden bei der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Unterhaltsschuldner/innen Kindern nunmehr eine Vorrangstellung eingeräumt, ein gesetzlicher Mindestunterhalt festgelegt und die Kindergeldverrechnung neu geregelt. Mit dem seit 01.01.2010 geltenden Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist der Freibetrag angehoben worden von € 1.932,00 auf € 2.184,00 . Zugleich ist das Kindergeld für das 1. und 2. Kind erhöht worden auf € 184,00 (früher € 164 ), für das 3. Kind auf € 190 (früher € 170 ) sowie für jedes weitere Kind auf € 215 (früher € 195 ), so dass ein fairer Ausgleich geschaffen wurde.

Zudem bleibt anzumerken, dass der "Mindestunterhalt" nicht bedeutet, dass dieser Betrag garantiert zu zahlen ist.

Wie früher auch, bleibt immer der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner/innen von € 900,00 gewahrt.

Ich hoffe, ich habe Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit geantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Tankred Schipanski