Frage an Tankred Schipanski von Uwe B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Schipanski,
Im Wahlprogramm Ihrer Partei plädieren Sie für eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Kernkraftwerke. Weiterhin wird ausgeführt:
“Der größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke soll nach einer verbindlichen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen zur Forschung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie zur Senkung der Strompreise genutzt werden.“
Dazu meine Frage:
Wie soll sicher gestellt werden, dass diese zusätzlichen Gewinne wirklich den genannten Zielen (F&E für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Strompreissenkung) zugeführt werden und nicht in den Bilanzen und Abschreibungen der Energieunternehmen versickern? Was ist unter „größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns“ zu verstehen (51% oder mehr) und wie soll dieser ermittelt werden? Werden die Unternehmen dann gesetzlich gezwungen ihre Bilanzen und betriebswirtschaftliche Kalkulationen dahingehend offen zu legen, dass diese Gewinne nachvollziehbar ausgewiesen werden?
Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Uwe Baumann
Ihre Frage ist sehr konkret und ich darf Ihnen vorweg ehrlich sagen, dass ich Ihre Frage so konkret noch nicht beantworten kann. Richtig ist, dass die Union eine Verlängerung der Laufzeiten von sicheren Kernkraftwerken anstrebt. Wir verstehen den Beitrag der Kernenergie zur Stromversorgung als Brückentechnoloige, weil heute kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind.
Um feststellen, welche "zusätzlichen Gewinne" gemacht werden, die in den F & E Bereich investiert werden sollen, ist Transparenz notwendig. Welche konkreten Transparenzregelungen zielführend sind, vermag ich gegenwärtig nicht zu sagen. Es ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Transparenzbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Geschäftsbetrieb des Energieunternehmens herzustellen.
Der zweite Teil Ihrer Frage zielt auf die Auslegung des Begriffs "größter Teil des zusätzlich generierten Gewinns". Die Formulierung ist offen gehalten, weil hierzu noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt ist. Ihre Sichtweise, darunter mind. 51 % zu sehen ist legitim und nachvollziehbar.