Frage von Tamara F. • 20.01.2022
Prof. Streek spricht von Willkür bei der Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI. Wie kann man Behörden von willkürlichem Verhalten abhalten? Gilt kein Willkürverbot?
Antwort von Tanja Machalet SPD • 28.01.2022
Das Zitat von Prof. Dr. Streeck geben Sie verkürzt wieder. Es lautet vollständig: „Es obliegt natürlich dem Robert-Koch-Institut, festzulegen, wie lange der Genesenenstatus gültig sein soll. Aber wir müssen wirklich aufpassen, dass die Entscheidungen auf fundiertem Wissen basieren und nicht willkürlich getroffen werden.“
Dem schließe ich mich an und vertraue auf das RKI, dass es auch im vorliegenden Fall genau das getan hat. Herr Prof. Dr. Streeck ist Mitglied im Expertenrat der Bundesregierung und hat dort die Möglichkeit Einfluss zu nehmen.