Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Johannes K. •

Ist sich die Politik der Folgen einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für (private) Musikschulen bewusst?

Sehr geehrte Frau Machalet,

die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments ist Voraussetzung
für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der musikalischen Früherziehung.
Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Aber: Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird zunehmend gekürzt und oft fachfremd gelehrt.
Somit wächst die Bedeutung der (privaten) Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde zu einer extremen Verteuerung von
Musikunterricht führen.
Abmeldungen auf breiter Front und der damit verbundene fehlende Zugang zu musikalischer Bildung würden einen großen gesellschaftlichen Schaden bedeuten.
Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumentallehrern umsatzsteuerbefreit.

Johannes K.

Lachend am Geländer
Antwort von
SPD

Wie bei den vergangenen Initiativen aus dem Bundesfinanzministerium zur Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen setzen wir uns dafür ein, dass Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, soweit es das EU-Recht zulässt. Deswegen werden wir auch bei den anstehenden Beratungen des Jahressteuergesetzes 2024 darauf achten, dass mit der Neuregelung möglichst kein Bildungsträger - also auch die Musikschulen - schlechter gestellt wird. Intention des Gesetzentwurfs ist, die Steuerbefreiung rechtssicher zu erhalten. Eine Einschränkung ist nicht beabsichtigt.

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