Frage von Klaus S. • 20.09.2021
Antwort von Takis Mehmet Ali SPD • 16.12.2021
Die beim Abbau der deutschen AKWs anfallenden Metalle werden nur dann dem Freigabeverfahren zugeführt, wenn ihre Radioaktivität geringfügig ist. Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt und wird sowohl behördlich als auch von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert.